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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§2 Aufträge

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

§3 Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, 

sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

a) der Entwurfsvergütung (Skizzen)

b) der Werkzeichnungsvergütung (fertige Illustration)

c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:

30 % auf die Entwurfsvergütung

30 % auf die Werkzeichnungsvergütung

40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:

50 % auf die Entwurfsvergütung

50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Nicht vereinbarte zusätzlichen Arbeiten wie Korrekturen und Nachbesserungen der Illustrationen und ggf. zusätzliche Leistungen werden mit 55€ netto (+7% USt.) pro Stunde vergütet. Der Preis/Stundensatz für das Layout ist hier von ausgeschlossen und finden Sie im Angebot.

§4 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten 1/3 nach Ablieferung. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind. 

Bei privaten Auftraggebern (z.B. für Self-Publishing) ändern sich die Zahlungsbedingungen. Hier wird vorab eine Anzahlung benötigt und kann später in vereinbarten Teilzahlungen oder einmalige Komplettzahlung (abzüglich Anzahlung) geleistet werden.

§5 Widerrufsbelehrung 

§5.1 Widerrufsrecht

Innerhalb von vierzehn Tagen haben Sie das Recht, ohne eine Angabe von Gründen, den Vertrag zu widerrufen. 

Dies gilt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, teilen Sie Sabine Marie Körfgen schriftlich Ihren eindeutigen Widerruf mit. Der Widerruf muss innerhalb der vierzehn Tage an Sabine Marie Körfgen gesendet werden. Es gilt der Poststempel. Wenn die Ware zurückgesandt wird, zählt dies ebenfalls als Widerruf. 

§5.2 Folgen des Widerrufs

Sobald der Vertrag widerrufen wurde, wird Sabine Marie Körfgen alle Zahlungen an den Auftraggeber, dies schließt die Lieferkosten ein, innerhalb von sieben Tagen zurück erstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto, von dem die Transaktion ausgegangen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:

Sabine Marie Körfgen Illustration 

Ackerstraße 35

41065 Mönchengladbach

hello@sabinemariekoerfgen.com

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebraucht machen, wird Sabine Marie Körfgen Ihnen den Eingang sofort schriftlich bestätigen. Die Illustratorin wird erst dann eine Rückzahlung einleiten, wenn die Ware auf Kosten des Kunden zurück geschickt bzw. die Daten gelöscht wurden. Die Ware muss innerhalb von vierzehn Tagen, nach Gebrauch des Widerrufsrecht, zurück geschickt werden. Der Kunde kommt dann für einen Wertverlust auf, wenn die Ware in nicht einwandfreien Zustand ist. Es besteht keinen Anspruch darauf, die erstellen Daten, wie z.B.  Skizzen und Illustrationen bei Projektabbruch zu verwenden. Die Illustratorin behält sich vor, die erstellen Skizzen/Entwürfe und Illustrationen für andere Projekte zu verwenden. Beim verwenden des Widerrufsrecht werden Honorarausfälle gelten gemacht und bereits erstellte Daten/Leistungen sind zu begleichen. Das Widerrufsrecht ist nicht bei digitalen Daten die herunterladbar sind anwendbar. 

§5.3 Beschwerde

Eine Beschwerde können Sie jederzeit an die im Widerruf genannte Adresse richten.

§6 Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung, Urheberrecht 

An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm.  Alle Illustrationen werden digital an den Auftraggeber übermittelt, zu keiner Zeit besteht das Recht des Auftraggeber am Besitz der original Illustration. Sollte dieser die original Illustration erwerben wollen, wenn diese manuell erstellt wurden, hat dieser Vorkaufsrecht.

Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber.  Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung(Illustrationen). 

Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, deutschsprachigen Raum in Italien und Schweiz hinaus. 

Bzw. kann bei Self-Publishing (über die gängigen Plattformen/bzw. nach Absprache) weltweit angeboten werden, in der vereinbarten Sprache (Standard ist Deutsch). Bei Self-Publishing/Eigenverlag können bis zu 3500 Buchexemplare gedruckt und verkauft werden (das Entspricht ca. einer üblichen großen Auflage). Bei Projekten die kostenlos ausgegeben werden (z.B. Werbung, Infos usw.) gibt es keine Auflagenbeschränkungen.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin offen zu legen, wo das Buch veröffentlicht wird, bzw. welchen Zweck den Illustrationen zugeführt wird. Eine Zusammenarbeit mit einem Druckkostenzuschuss Verlag (DKZV) ist ausgeschlossen und wird als Vertragsbruch gewertet. 

 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte (z.B. Verlag, Firma, Gewerbe) bedarf der Einwilligung des Illustrators. 

Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu.  Vorschläge, Ideen oder Vorgaben des Auftraggebers, sowie sonstige Mitarbeit, begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.  Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden, wenn möglich.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Keine der erbrachten Leistungen darf für Projekte genutzt werden, die in irgendeiner weise rechtlich nicht vertretbar sind oder Vorab nicht mitgeteilt/abgestimmt wurden.  Oder vorab von der Illustratorin schriftlich abgewiesen wurden.  Auch wenn der Auftraggeber versucht dies zu verschleiern. Dies wird als Vertragsbruch gewertet. 

Es ist zu keinem Zeitpunkt zulässig, dass mit den von Sabine Marie Körfgen illustrieren künstlerischen Arbeiten die Künstlichen Intelligenzen (KI) zu Trainingszwecken übermittelt, Illustrationen dadurch verändert oder generell zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber muss sicher stellen, dass wenn Arbeiten der Illustratorin durch Ihn veröffentlicht werden, zum Beispiel auf Social Media oder auf seiner Webseite /Blog, diese nicht an KIs absichtlich oder unabsichtlich weitergegeben werden. 

Zur Aufbewahrung/Archivierung der Daten ist der Illustrator nach Abschluss des Auftrages nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet,  Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben.  Dies gilt für alle erbrachten Leistungen, wie Illustrationen, Layouts oder ähnliches. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 

§7 Sonderleistungen, Nebenkosten, Ausfallhonorar

Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. 

Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten.  Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.  Verausgabte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. 

Die Illustratorin hat das Recht auf ein angemessenes Ausfallhonorar, wenn das Projekt nach Vertragsabschluss nicht umgesetzt wird. Bei kurzfristiger Absage das Projektes, ab 30  Tage vor besprochenem Starttermin, ist ein Ausfallhonorar von 50% des Nettobetrages fällig.  Ab 14  Tage vor Start oder sollte das laufende Projekt abgebrochen werden, steht der Illustratorin 70% des Honorars zu, auch wenn die geleistete Arbeit zu Zeitpunkt der Vertragsbeendigung darunter liegt.  Sollte die Leistung darüber liegen, wird diese vollständig in Rechnung gestellt.  Auch die Illustratorin behält sich das Recht vor, genau wie der Auftraggeber, bis 30 Tage vor Beginn, das Projekt ohne Angabe von Gründen, kostenfrei stornieren zu können. 

§8 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen, sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält.  Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. 

Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 

Der Kunde ich verpflichtet sich spätestens binnen 5 Tage nach dem Erhalt von zu bewerteten Skizzen, Werkzeichnungen, Reinzeichnungen oder Layout zu melden. Meldet sich dieser nicht binnen dieser Frist, gilt das Projektschritt als automatisch abgenommen und das Projekt wird weiter fortgeführt bzw. verschoben. Das entscheidet der Illustrator nach seinem Ermessen. Eine eventuell vorab vereinbarte kostenlose Änderung ist dann nicht mehr möglich. Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn dadurch andere Projekte in Verzögerungen geraten. 

Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen oder gewünschten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Änderung und Anpassung. Der Auftraggeber muss alle wichtigen Informationen schriftlich vorlegen, rein mündliche Informationen z.B. über Telefon, sind rechtlich nicht bindend. Die Illustratorin ist schwerhörig und kann daher nicht garantieren, alle Informationen richtig (über Telefon, Zoom usw.) zu verstehen und umsetzen zu können.

Die Auftragsabwicklung erfolgt schriftlich.

§9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Abnahme

Vor dem Produktionsbeginn muss der Auftraggeber alle Reinzeichnung, Daten, Entwürfe, Texte, Layouts oder sonstige Vorlagen freigeben. Die Illustratorin übernimmt keine Produktionskontrollen. Die Textkontrolle obliegt ausschließlich dem Autor*in. Die Illustratorin kann nicht für Textfehler haftbar gemacht werden. Ebenso nicht für Fehler, die in der PDF, Illustration oder andere Arbeiten ersichtlich sind. 

§10 Lieferung, Lieferzeit

Um die Einhaltung des vereinbarten Liefertermine zu gewährleisten, setzt es voraus, dass der Auftraggeber alle technischen Fragen vorher geklärt, zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringenden Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Sollte dies nicht geschehen und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, dadurch verlängert sich die Frist der Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Lieferverpflichtung von Sabine Marie Körfgen sind erst dann erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung per Mail, der Post bzw. Upload sowie der Übermittlung eines Downloadlinks an den Auftraggeber erbracht sind. Bei einer Nichteinhaltung der vorher vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störung des Computers, Ausfall des Internets, Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige außergewöhnliche Umstände von Sabine Marie Körfgen nicht zu vertretende Veränderungen zurückzuführen, ist dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages.  Die Lieferzeit verlängert sich damit entsprechend. 

Der Urlaub der Illustratorin wird nicht als Arbeitszeit angerechnet und kann nicht als Lieferzögerung gelten gemacht werden.  

Wenn ein Projekt über diesen Zeitraum hinweg umgesetzt wird, verlängert sich dieses entsprechend um diese Zeit automatisch.  Dementsprechend, wenn ein Projekt mit einer Arbeitszeit von 3 Wochen berechnet wird und in dem Zeitraum 1 Woche Urlaubsanspruch dazwischen liegt, dauert das Projekt 4 Wochen.  Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage (NRW). Urlaubszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Im Monat Mai ist das Atelier immer geschlossen, sowie vom vom 16. Dezember – 2. Januar. 

Eine beschleunigte Fertigstellung ist je nach Kapazitäten gegen Aufpreis möglich. Der Aufpreis dafür liegt bei 50% des ursprünglichen Nettobetrages. Die Fertigstellung erfolgt dann in der Regel Abends/Nachts, Wochenenden und Feiertagen und ist nur nach Absprache möglich.

§12 Gefahrübergang

So bald die Daten und Unterlagen usw. versendet wurden und die Räumlichkeiten von Sabine Marie Körfgen verlassen haben geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch besonders für den E-Mailverkehr und den Upload von Daten, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. 

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

§13 Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.  

Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Ebenso haftet die Illustratorin zu keiner Zeit für Druckfehler seitens der Druckerei oder Self-Publishers für z.B. Flecken durch verschmutze Farbwalzen, Verschnitte, vergessende Seiten, verklebte Seiten usw. 

Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin. Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service- Provider) lediglich an den Auftragsnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§14 Wettbewerbe

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator über die Teilnahme an Wettbewerben vorher zu unterrichten und abzustimmen, ob eine Teilnahme möglich ist (ggf. Weitergabe der Rechte an Dritte, Vertragsabschluss usw.). Sollte die Arbeit des Illustrators bewertet werden (z.B. Illustration, Cover, Layout usw.), ist eine angemessene Beteiligung, nach prozentualer Bewertung der erfolgten Arbeit am Buch, bei erfolgreichen Gewinn erforderlich. Sofern nicht ausschließlich nur der Text bzw. die Arbeit des Autors bewertet wird. Der Auftraggeber ist zu keiner Zeit berechtigt, an reinen Illustrationswettbewerben, auch nicht im Namen des Illustrators, teilzunehmen. Dies ist ausschließlich dem Illustrator vorbehalten.

§15 Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber (Verlag, Unternehmen …) dem Illustrator mindestens drei einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Bei privaten Auftraggebern werden nur zwei Exemplare gefordert. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Wenn das Projekt ausschließlich digital veröffentlicht wird (z.B. Hörbuch, eBook), ist kein Belegmuster erforderlich.

§16  Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. 

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.