Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Januar 2026
Der abgeschlossene Vertrag setzt sich aus den übermittelten AGB und dem Angebot zusammen, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin diesem schriftlich zustimmt.
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§2 Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.
§3 Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen,
sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung (Skizzen)
b) der Werkzeichnungsvergütung (fertige Illustration)
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Nicht vereinbarte zusätzlichen Arbeiten wie Korrekturen und Nachbesserungen der Illustrationen und ggf. zusätzliche Leistungen werden mit 60€ netto (+7% USt.) pro Stunde vergütet. Der Preis/Stundensatz für das Layout ist hiervon ausgeschlossen und finden Sie im Angebot.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten 1/3 nach Ablieferung. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.
Bei privaten Auftraggebern (z.B. für Self-Publishing) ändern sich die Zahlungsbedingungen. Hier wird vorab eine Anzahlung benötigt und kann später in vereinbarten Teilzahlungen oder einmalige Komplettzahlung (abzüglich Anzahlung) geleistet werden.
§5 Widerrufsbelehrung
§5.1 Widerrufsrecht
Innerhalb von vierzehn Tagen haben Sie das Recht, ohne eine Angabe von Gründen, den Vertrag zu widerrufen. Dies gilt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, teilen Sie Sabine Marie Körfgen schriftlich Ihren eindeutigen Widerruf mit. Der Widerruf muss innerhalb der vierzehn Tage an Sabine Marie Körfgen gesendet werden. Es gilt der Poststempel. Wenn die Ware zurückgesandt wird, zählt dies ebenfalls als Widerruf.
§5.2 Widerruf bei Individualanfertigungen
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für künstlerische Arbeiten, die speziell für den Auftraggeber oder eine namentlich bestimmte Person angefertigt werden, wie z.B. personalisierte Illustrationen, Hochzeitsmotive, Portraits oder individuell gestaltete Werke.
Diese Arbeiten werden nach den persönlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt und können nach Fertigstellung weder zurückgegeben noch erstattet werden. Dies gilt nach § 312g Abs. 2 BGB.
§5.3 Folgen des Widerrufs
Sobald der Vertrag widerrufen wurde, wird Sabine Marie Körfgen alle Zahlungen an den Auftraggeber, dies schließt die Lieferkosten ein, innerhalb von sieben Tagen zurück erstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto, von dem die Transaktion ausgegangen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:
Sabine Marie Körfgen Illustration
Ackerstraße 35
41065 Mönchengladbach
hello@sabinemariekoerfgen.com
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebraucht machen, wird Sabine Marie Körfgen Ihnen den Eingang sofort schriftlich bestätigen. Die Illustratorin wird erst dann eine Rückzahlung einleiten, wenn die Ware auf Kosten des Kunden zurück geschickt bzw. die Daten gelöscht wurden. Die Ware muss innerhalb von vierzehn Tagen, nach Gebrauch des Widerrufsrecht, zurück geschickt werden. Der Kunde kommt dann für einen Wertverlust auf, wenn die Ware in nicht einwandfreien Zustand ist. Es besteht keinen Anspruch darauf, die erstellen Daten, wie z.B. Skizzen und Illustrationen bei Projektabbruch zu verwenden. Die Illustratorin behält sich vor, die erstellen Skizzen/Entwürfe und Illustrationen für andere Projekte zu verwenden und weiterzuverkaufen. Beim verwenden des Widerrufsrecht werden Honorarausfälle gelten gemacht und bereits erstellte Daten/Leistungen sind zu begleichen.
Das Widerrufsrecht ist nicht bei digitalen Daten die herunterladbar sind anwendbar.
§5.4 Beschwerde
Eine Beschwerde können Sie jederzeit an die im Widerruf genannte Adresse richten.
§6 Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung, Urheberrecht
An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen, Werkzeichnungen (Final Art) oder sonstigen erstellten Werkstücken, wird nicht übertragen. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen Werkstücke, egal ob zwei- oder dreidimensional, verbleiben im Eigentum der Illustratorin. Der Auftraggeber erhält ein Besitzrecht nur, soweit es für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zwingend erforderlich ist, und dieses endet spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses. Alle Illustrationen werden digital übermittelt; ein Besitzrecht an Originalarbeiten besteht nicht. Möchte der Auftraggeber eine manuell erstellte Originalillustration erwerben, räumt die Illustratorin ihm ein Vorkaufsrecht ein.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen ausschließlich der Absprache. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden nicht eingeräumt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich eine etwaige zusätzliche vertragliche Nutzungsrechtseinräumung ausschließlich auf die abgenommenen Werkzeichnungen (Illustrationen), nicht auf Skizzen. Die Leistungen der Illustratorin dürfen nur im vereinbarten Umfang oder entsprechend dem Zweck des Auftrags genutzt werden. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung erhält der Auftraggeber einfache Nutzungsrechte für die vereinbarte Dauer, den vereinbarten inhaltlichen Umfang und den räumlichen Geltungsbereich, der mindestens auf Deutschland, Österreich, die Schweiz und den deutschsprachigen Raum in Italien beschränkt ist.
Für Self-Publishing oder Eigenverlag kann das Werk weltweit in der vereinbarten Textsprache (standardmäßig Deutsch) genutzt werden, soweit dies vorher abgesprochen ist. Im Self-Publishing oder Eigenverlag können bis zu 4.500 Exemplare gedruckt und verkauft werden, was einer üblichen großen Auflage entspricht. Bei Projekten, die kostenlos verteilt werden (z. B. Werbematerialien, Informationsbroschüren) oder bei Romanen mit nur einer Coverillustration, bestehen keine Auflagenbeschränkungen.
Jede über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende oder hiervon abweichende Nutzung ist ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung angemessenen zusätzlichen Vergütung zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin offenzulegen, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck die Illustrationen bzw. das Buch veröffentlicht werden. Eine Zusammenarbeit mit Druckkostenzuschussverlagen (DKZV) ist ausgeschlossen und wird als Vertragsbruch gewertet.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, etwa an Verlage, Firmen oder Gewerbetreibende, bedarf der vorherigen Einwilligung der Illustratorin. Über Art und Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge, Ideen oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Die Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere die Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die Illustratorin ist berechtigt, ihre Arbeiten zu signieren und auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Bei digital erfassten Werken muss der Name der Illustratorin mit den Bilddaten verknüpft werden, soweit dies technisch möglich ist.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen der Illustratorin (weder Originale, digitale Dateien noch Reproduktionen) ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern oder bearbeiten bzw. verändern zu lassen, sofern dies nicht ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung ist. Eine darüberhinausgehende Bearbeitung oder Veränderung bedarf in jedem Fall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
Die erbrachten Leistungen dürfen nicht für Projekte genutzt werden, die rechtlich nicht vertretbar sind, der Illustratorin vorab nicht mitgeteilt oder mit ihr abgestimmt wurden oder von ihr ausdrücklich und schriftlich abgelehnt wurden. Dies gilt auch bei dem Versuch, Art oder Zweck der Nutzung zu verschleiern. Ein Verstoß hiergegen stellt einen Vertragsbruch dar.
Es ist zu keinem Zeitpunkt zulässig, die von Sabine Marie Körfgen erstellten Illustrationen oder sonstigen künstlerischen Arbeiten ganz oder teilweise an Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) zu Trainings-, Analyse- oder Verarbeitungszwecken zu übermitteln, durch KI verändern, bearbeiten oder neu generieren zu lassen oder in sonstiger Form KI-Systemen zugänglich zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen des ihm Zumutbaren und Einflussbaren darauf hinzuwirken, dass bei der Veröffentlichung oder Weitergabe der Arbeiten der Illustratorin keine Übermittlung an KI-Systeme erfolgt.
Zur Aufbewahrung/Archivierung der Daten ist der Illustrator nach Abschluss des Auftrages nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Dies gilt für alle erbrachten Leistungen, wie Illustrationen, Layouts oder ähnliches. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
§7 Sonderleistungen, Nebenkosten, Ausfallhonorar
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger, Aufbewahrung der erstellten Daten usw.) werden je nach Aufwand gesondert berechnet.
Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verausgabte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
Die Illustratorin hat Anspruch auf ein angemessenes Ausfallhonorar, sofern ein Projekt nach Vertragsabschluss nicht umgesetzt wird. Bei einer kurzfristigen Absage des Projekts ab 30 Tage vor dem vereinbarten Starttermin werden 30 % des vereinbarten Nettohonorars fällig. Ab 14 Tage vor Projektbeginn stehen der Illustratorin 50 % des Honorars zu. Bei Abbruch eines bereits begonnenen Projekts wird das Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt. Die Illustratorin behält sich – ebenso wie der Auftraggeber – das Recht vor, das Projekt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren.
§8 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen, sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind.
Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt von Skizzen, Werkzeichnungen, Reinzeichnungen oder Layouts eine Rückmeldung zu geben, in der Regel innerhalb von fünf Tagen. Es kann einvernehmlich abweichend vereinbart werden, dass eine Rückmeldung innerhalb eines längeren, konkreten Zeitraums erfolgt, z. B. innerhalb einer Woche. Unterbleibt die Rückmeldung ohne Absprache, gilt der jeweilige Projektschritt als abgenommen, und das Projekt wird nach Ermessen der Illustratorin fortgeführt oder verschoben. Eine zuvor vereinbarte kostenlose Änderungsmöglichkeit entfällt in diesem Fall. Gerät der Auftraggeber durch Unterlassen seiner Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen, insbesondere wenn dadurch andere Projekte verzögert werden.
Soweit im Rahmen des Projekts gemeinsam Entwicklungsstufen definiert werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von ihm erforderlichen Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Unterbleibt dies, besteht kein Anspruch auf kostenlose Änderungen oder Anpassungen. Alle wichtigen Informationen sind schriftlich vorzulegen; rein mündliche Informationen sind rechtlich nicht bindend. Die Illustratorin ist hochgradig schwerhörig, daher erfolgt die gesamte Auftragsabwicklung schriftlich, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen.
§9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Abnahme
Vor Produktionsbeginn muss der Auftraggeber alle Reinzeichnungen, Daten, Entwürfe, Texte, Layouts oder sonstige Vorlagen freigeben. Die Illustratorin übernimmt keine Produktionskontrollen; die Verantwortung für Textkontrolle liegt ausschließlich beim Autor oder der Autorin. Die Illustratorin haftet nicht für Textfehler oder sonstige Fehler, die in PDFs, Illustrationen oder anderen übergebenen Arbeiten erkennbar sind.
§10 Lieferung, Lieferzeit, Urlaub
Um die Einhaltung des vereinbarten Liefertermine zu gewährleisten, setzt es voraus, dass der Auftraggeber alle technischen Fragen vorher geklärt, zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringenden Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Sollte dies nicht geschehen und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, dadurch verlängert sich die Frist der Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Lieferverpflichtung von Sabine Marie Körfgen sind erst dann erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung per Mail, der Post bzw. Upload sowie der Übermittlung eines Downloadlinks an den Auftraggeber erbracht sind. Bei einer Nichteinhaltung der vorher vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störung des Computers, Ausfall des Internets, Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige außergewöhnliche Umstände von Sabine Marie Körfgen nicht zu vertretende Veränderungen zurückzuführen, ist dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages.
Die Lieferzeit verlängert sich damit entsprechend.
Eine beschleunigte Fertigstellung ist je nach Kapazitäten gegen Aufpreis möglich. Der Aufpreis dafür liegt bei 70% des ursprünglichen Nettobetrages der beschleunigt erbrachten Leistung. Die Fertigstellung erfolgt dann in der Regel Abends/Nachts, Wochenenden und Feiertagen und ist nur nach Absprache möglich.
Urlaubszeiten der Illustratorin gelten nicht als Arbeitszeit und stellen keine Lieferverzögerung dar. Sofern ein Projekt über einen solchen Zeitraum hinweg umgesetzt wird, verlängert sich die vereinbarte Projektlaufzeit automatisch um die Dauer der Urlaubszeiten. Dies gilt entsprechend auch für gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Urlaubszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Atelier ist im Monat Mai sowie vom 18. Dezember bis einschließlich 6. Januar geschlossen.
§12 Gefahrübergang
So bald die Daten und Unterlagen usw. versendet wurden und die Räumlichkeiten von Sabine Marie Körfgen verlassen haben geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch besonders für den E-Mailverkehr und den Upload von Daten, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz der Illustratorin. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
§13 Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.
Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber die gelieferten Arbeiten unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige Mängel sofort meldet, spätestens jedoch vor Weiterverarbeitung. Geringfügige farbliche Abweichungen zwischen Druckergebnis und Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck stellen keinen Mangel dar. Ebenso haftet die Illustratorin nicht für Druckfehler oder sonstige Mängel seitens der Druckerei oder Self-Publishing-Dienstleister, wie z. B. verschmutzte Farbwalzen, Verschnitte, vergessene oder verklebte Seiten.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin. Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service- Provider) lediglich an den Auftragsnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§14 Wettbewerbe
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Illustrator vorab und schriftlich über die beabsichtigte Teilnahme an Wettbewerben, Ausschreibungen oder Preisen zu informieren und die Teilnahme mit ihm abzustimmen. Sofern im Rahmen eines Wettbewerbs die Illustration, das Cover, das Layout oder sonstige gestalterische Leistungen der Illustratorin ganz oder teilweise bewertet werden, steht dem Illustrator im Falle eines Gewinns eine angemessene Beteiligung zu. Die Beteiligung bemisst sich prozentual am Anteil der vom Illustrator erbrachten Leistung am Gesamtwerk, sofern nicht ausschließlich der Text bzw. die alleinige Leistung des Autors Gegenstand der Bewertung ist. Eine Teilnahme des Auftraggebers an reinen Illustrations- oder Gestaltungswettbewerben, auch im Namen oder Auftrag der Illustratorin, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Teilnahme an solchen Wettbewerben ist ausschließlich dem Illustrator vorbehalten.
§15 Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber (Verlag, Unternehmen …) dem Illustrator mindestens drei einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Bei privaten Auftraggebern werden nur zwei Exemplare gefordert. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Wenn das Projekt ausschließlich digital veröffentlicht wird (z.B. Hörbuch, eBook), ist kein Belegmuster erforderlich.
§16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§17 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.